Gründung einer Bürgerinitiative

am 16. 03. 2016

Bürger in Altsaalfeld gegen Verkehrslärm
und Luftverschmutzung

Ablehnung des Flächennutzungsplans 1. Änderung

Enttäuschung nach Statement des Bürgerbeauftragten




Durch die Gründung unserer Bürgerinitiative nehmen wir Einfluss auf die Verminderung der Lärm- und Feinstaubbelastung
des Saalfelder Stadtteils Altsaalfeld, insbesondere der Anwohner des Umfeldes der Pestalozzistraße und Kulmstraße aufgrund erhöhtem Verkehrsaufkommens durch die Verlagerung des Verkehrs der B 85 und B 85/B 281 in die beiden genannten Straßen.

Seit der Anbindung der Nordtangente an Altsaalfeld hat sich hier das Verkehrsaufkommen dramatisch erhöht.
Diese Anbindung ist als Schnittstelle für Gewerbetreibende und Anwohner errichtet worden.

Leider ist diese Verbindung mittlerweile zu einer schnellen Durchfahrtmöglichkeit für sämtlichen Straßenverkehr entartet.
Diese Abkürzung bietet sich an, da auf der ausgebauten Fahrtstrecke kommend von der Nordtangente B 281 auf die B 85 Abfahrt Industriegebiet Am Saalebogen, drei Ampelanlagen zu überwinden sind.

Auf ein LKW-Verbot über 7,5 Tonnen, bzw. Anliegerverkehr für LKW nach der Abfahrt von der Nordtangente wird viel zu spät hingewiesen, bzw. wird das Verkehrszeichen an dieser Stelle gar nicht oder zu spät beachtet. Somit findet ein reger LKW-Verkehr bis hin zum Schwerlastverkehr statt. Dieses Verkehrsschild gehört schon vor der Abfahrt, also noch auf der Nordtangente platziert, da zur Zeit eine Wendemöglichkeit für LKW nicht gegeben ist.
In entgegengesetzter Richtung wird auf dieses Schild ganz verzichtet, was natürlich einer Einladung aller Verkehrsteilnehmer gleichkommt. Hier müsste dieses LKW-Verbotsschild über 7,5 Tonnen schon vor der Einfahrt in den Kreisverkehr an der Räditzecke angebracht sein.
Selbst beim Busverkehr wird sich nicht an die Regeln gehalten, nämlich nur dem entsprechenden Linienverkehr die Durchfahrt zu erlauben. Fernbusse und Leerfahrten queren mit Selbstverständnis diesen Bereich.
Hinzu kommt, dass die ortsübliche Geschwindigkeit oftmals, auch sehr gern von Bussen, überschritten wird.
Da der Lärm nicht ausweichen kann, kommt es sogar zu einer Verstärkung durch Reflexionen an den Hauswänden.
Der Lärmpegel besteht bis in die späten Abendstunden sowie an den Wochenenden.

Überall in Saalfeld, wo bisher neue Verbindungsstraßen entstanden, wie z.B. der Bau der Weststraße, wird Lärmschutz betrieben. Lärmschutzwände gehören an der Weststraße, wie auch im Kreuzungsbereich des Saalfelder Brauhauses zur Norm, obwohl die Abstände der Wohnhäuser zur Straße in diesen Bereichen viel größer als in unserem Bereich sind! Da derartige Maßnahmen in der Kulm- und Pestalozzistraße aufgrund der kurzen Hausabstände untereinander und daraus folgenden noch kürzeren Abstände der Häuser zur Straße natürlich nicht möglich sind,

so ist doch die logische Konsequenz daraus, den hiesigen Verkehr stark zu begrenzen und die bestens geeignete, da sehr gut ausgebaute Verkehrsader Abfahrt / Auffahrt Industriegebiet am Saalebogen / Brauhauskreuzung / Eisenbahnbrücke als Querverbindung vorrangig durchzusetzen.

Nach einer Bebauung des Bahnhofsareals ist mit einer weiteren Erhöhung des Straßenverkehrs zu rechnen.
Schon jetzt durchfahren stündlich bis zu 500 Fahrzeuge unser Wohngebiet obwohl zur Zeit eine Verkehrseinschränkung aufgrund der Bauphase des Kreisverkehrs am Bahnhof/ehemalige Post vorherrscht.

Der nächste nicht zu verharmlosende Aspekt ist die Feinstaubbelastung im gesamten Altsaalfelder Gebiet.
Die Luftverschmutzung durch den Bahnhof sowie den Bus-Bahnhof addiert sich zum angestiegenen PKW- und LKW-Verkehr.
Nicht umsonst wies schon Herr Salberg, Sanierungsträger der LEG, auf die erhöhte Feinstaubbelastung in Altsaalfeld hin.
Auch im Umweltbericht zur Bebauung des Bahnhofsareals heißt es, dass die lufthygienische Situation als vorbelastet einzustufen ist (KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH; Kupferstraße 1; 99441 Mellingen).

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Schutz von Anwohnern stark befahrener Straßen vor gesundheitsgefährdender Feinstaubbe-lastung gestärkt. Wie das Leipziger Gericht in einem Grundsatzurteil entschied, müssen Kommunen sogenannte planungsunabhängige Maßnahmen umsetzen, wenn sie keinen vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebenen Aktionsplan gegen Feinstaub haben. Dabei kann es sich laut Gericht unter anderem um Fahrverbote für Lkw oder die Umleitung von Lkw-Durchgangsverkehr handeln.

Der Betrug der Automobilindustrie, rechtswidrig Dieselfahrzeuge zu verkaufen, die auf der Straße die Abgasgrenzwerte um ein Mehrfaches überschreiten, ist ein weiteres Argument zur nötigen Verringerung des Straßenverkehrs.
Im Jahr 2008 fasste eine neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie fünf Regelungen für sauberere Luft in Europa zusammen. Außerdem ergänzte sie die Richtlinie von 1999 um Regelungen für die kleineren, aber umso gefährlicheren Feinstaubpartikel PM 2,5. In deutsches Recht umgesetzt wurde sie durch die 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung im August 2010.
Seit 2010 gilt demnach ein PM 2,5-Zielwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Jahresmittelwert. Dieser Zielwert wird ab 2015 zum verbindlichen Grenzwert – und er wird möglicherweise ab 2020 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter verschärft.

Leider wurden wir bis heute nicht über die aktuell gemessenen Feinstaubwerte informiert, obwohl im Offenen Brief vom 01. 12. 2015 schon gefordert.

Wir Altsaalfelder Bürgerinnen und Bürger erwarten eine schnelle und wirkungsvolle Verbesserung der Qualität unseres Wohnumfeldes!

JEDE UNTERSCHRIFT ZÄHLT

Ihre Unterschrift gegen Verkehrslärm und Luftverschmutzung
- für ein lebenswertes Wohnumfeld

Hier: Kulmstraße 7 / Galerie b u e c h l e r D E [ S I G N ]

Thomas Büchler‎ an Stadt Saalfeld/Saale

Nachdem die Gründung unserer Bürgerinitiative - Bürger in Altsaalfeld gegen Verkehrslärm und Luftverschmutzung - ins Leben gerufen wurde, erwarten wir mit Spannung die Reaktion unserer Stadtverantwortlichen. Die Verkehrsbeschilderung hat sich bisher leider nicht zu unseren Gunsten verändert. Angekündigte Verkehrskontrollen finden nicht statt, der LKW-Verkehr boomt nach wie vor. Außer den erlaubten Linienbussen queren weiterhin Betriebsfahrten (Leerfahrten) und Fernbusse wie Flixbus die Kulm- und Pestalozzistraße. Wir Altsaalfelder Bürger haben den Bürgerbeauftragten des Landes Thüringen über unsere Bürgerinitiative informiert und glücklicherweise sagte er uns seine Hilfe zu. Vielen Dank!



Der Bürgerbeauftragte des Freistaates Thüringen, Herr Dr. Kurt Herzberg unterstützt unsere Bürgerinitiative und setzt sich mit den Verantwortlichen der Stadt Saalfeld in Verbindung.

Erster Kontakt, 18. 04. 2016

Enttäuschung nach Statement des Bürgerbeauftragten

https://www.facebook.com/stadt.saalfeld/?hc_ref=NEWSFEED&fref=nf
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http://www.meinmarcus.de/artikel/3726/initiative-widerspricht-burgermeister-zum-verkehr-

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http://www.meinmarcus.de/artikel/3318/burgerinitiative-gegen-verkehrslarm-in-altsaalfeld

Danke!
http://www.meinanzeiger.de/saalfeld/politik/buergerinitiative-gegruendet-d58949.html
http://www.meinanzeiger.de/saalfeld/amtssprache/enttaeuschendes-statement-vom-buergerbeauftragten-d63829.html


Bisherige Aktionen zu diesem Thema
Offener Brief an die Stadträte der Stadt Saalfeld

In Vertretung der Bürgerinitiative
Thomas Büchler, Galerie b u e c h l e r D E [ S I G N ]
Kulmstraße 7
07318 Saalfeld
info@saalekult.de
Telefon 0 36 71 - 51 72 77



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